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Fahrpreise - Beförderungsbedingungen

Für die Benutzung des Bürgerbusses gelten die nachfolgenden Tarifbestimmungen:

1. Fahrausweise
    Für jede Fahrt und für jeden zahlungspflichtigen Fahrgast wird ein besonderer Fahrausweis ausgegeben. 

    Fahrausweise des Bürgerbusses Langenberg sind nach Entwertung für die jeweilige Fahrt nicht übertragbar

    und berechtigen nicht zu Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten.   

2. Ermäßigter Fahrpreis
  - Inhaber einer gültigen VRR-Zeitkarte (keine Sondertickets wie Theater u. s. w..)
  - Kinder von 6 bis unter 15 Jahren

  - Schüler und Studenten mit einem gültigen Schülerausweis bzw. Semesterticket

 
3. Unentgeltliche Beförderung
  - Kinder unter 6 Jahren

  - Schwerbehinderte im Sinne des § 59 (1) des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) mit Schwerbehinderten-

    ausweis und gültiger Gebührenmarke sowie eine Begleitpersonen, sofern eine ständige Begleitung

    notwendig und dies im Ausweis des / der Schwerbehinderten eingetragen ist (§ 59 (2), Ziffer 1 SchwbG).

  - Angehörige der Polizei in Dienstuniform

  - Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes während ihrer Dienstzeit


4. Ausschluss
  - Im Bürgerbus Langenberg gelten nicht die Bestimmungen des allgemeinen VRR-Tarifs.

5. Beförderungsbestimmungen

  - Kinder unter 6 Jahren müssen stets begleitet werden.

  - Handgepäck, Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle werden kostenfrei befördert, soweit deren 

    Mitnahme im Fahrgastraum möglich ist, ohne die Beförderung von Fahrgästen zu beeinträchtigen.

  - Fahrräder werden nicht befördert.

  - Im Bürgerbus gilt das gesetzliche Rauchverbot.

  - Hunde werden unentgeltlich befördert.

    Ein Bürgerbus ist im juristischen Sinne ein PKW.

    Abweichend vom üblichen Busverkehr des ÖPNV gelten daher folgende gesetzliche Regelungen:

  - Es dürfen nur so viele Personen befördert werden wie Sitzgelegenheiten mit Anschnallgurten im Bus

    vorhanden sind, also maximal 8 Fahrgäste.

  - Es gibt keine Stehplätze.

  - Fahrgäste dürfen nur sitzend befördert werden. 

  - Im Bürgerbus besteht Anschnallpflicht.

  - Säuglinge dürfen nur in speziellen Sitzschalen (MaxiCosi o. ä.) im Bürgerbus transportiert werden. Eine

    Mitfahrt ist weder im Kinderwagen, noch auf dem Arm oder der Brust der Begleitperson gestattet!

 

    Die für den Transport notwendige Sitzschale muss von der Begleitperson des Säuglings mitgeführt 

    werden

    Säuglinge dürfen ohne Sitzschale nicht befördert werden!

  - Kleinkinder müssen im Kindersitz gesichert und befördert werden. Hierfür steht ein Kindersitz bereit.

  - Kinder unter 12 Jahren, bzw. unter einer Körpergröße von 150 cm, müssen auf einer Sitzerhöhung angeschnallt

    und gesichert sein. Hierfür stehen in beschränktem Umfang Sitzerhöhungen zur Verfügung.

   

    Es dürfen auch eigene geeignete Kindersitze und Sitzerhöhungen von den Fahrgästen mitgebracht werden.

Fahrausweisart

Einzelfahrt (voller Preis)

Einzelfahrt (ermäßigter Preis)

4 Fahrtenkarte (voller Preis)

Preise

1,90 €

1,50 €

6,00 €

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